§ 1 GELTUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Maklerverträge, die zwischen der Prassl Immobilien e.U, Erzherzog-Johann-Weg 3, 8642 St. Lorenzen i.M. („Prassl Immobilien e.U.“ oder „wir“), und ihren Kunden geschlossen werden. Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Sofern bei der Bezeichnung die männliche Form verwendet wird, erfolgt dies lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
§ 2 PROVISIONS- ODER LEISTUNGSRECHNUNG
Im Falle eines provisionsauslösenden Hauptvertragsschlusses erhält der Kunde ausschließlich von der Prassl Immobilien, eine Provisionsrechnung und kann schuldbefreiend nur an erstere leisten. Die Prassl Immobilien behält sich das Recht vor, die Provisionsrechnung ausschließlich auf elektronischem Wege an ihre Kunden zu übermitteln. Die Bankverbindungen der Prassl Immobilien e.U. lautet wie folgt:Steiermarkische Bank und Sparkasse Aktiengesellschaft, IBAN: AT75 2081 5000 4572 6429 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 3 PROVISIONSHÖHE FÜR KAUF, MIETE, HYPOTHEKARKREDIT ODER BAURECHT (Auszug aus der "Verordnung für Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler) www.wko..at §15ff über die Vergütung und Höchstbetrag festgelegt in Prozent des vermittelten, verkauften oder getauschten Wertes zzgl. Ust. oder BMM = Bruttomonatsmieten zzgl. Ust)
Kauf und Tauschgeschäfte über Immobilien und Unternehmen
Kauf, Verkauf, Tausch von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen, ideellem Miteigentum, Wohnungseigentum, Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen
Wert bis € 36.336,42---bis max. 4 % zzgl. Ust.
Wert von € 36.336,42 bis € 48.448,51 - € 1.453,46 gem. §12 Abs 4 Immobilienmaklerverordnung
mehr als € 48.448,51---bis max. 3 % zztl. Ust
Mietverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser
Vermieter oftmals Erstauftraggeber, für den den Makler einseitig (und nicht mehr als Doppelmakler) tätig sein wird. BMM=Bruttomonatsmiete
Vertragsdauer vom Vermieter vom Mieter, nur wenn dieser Erstauftraggeber ist
Vertrag mehr als 3 Jahre oder unbefristet 3 BMM zzgl. Ust. 2 BMM zzgl. Ust.
Vertrag bis zu 3 Jahre 3 BMM zzgl. Ust. 1 BMM zzgl. Ust.
Ergänzungsprovision auf Höchstbetrag bei Verlängerung oder Umwandlung in
ein unbefristetes Mietverhältnis höchstens höchstens 1/2 BMM höchstens1/2 BMM
Anmerkung: Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes können Mietverträge über Wohnungen rechtswirksam nur auf mindestens 3 Jahre befristet werden. Nur im Bereich des ABGB (zB. Einfamilienhaus, Vermietung bzw. Vertrag abgeschlossen nach dem 31.12.2001) sind auch kürzere Verträge zulässig.
Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis:
Vermieter: Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM
Mieter: Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstes jedoch 1/2 BMM
Vermittlung von Geschäftsräumen aller Art (Haupt- und Untermieten)
Keine Änderung durch das Bestellerprinzip! Doppelmaklertätigkeit als Geschäftsgebrauch wie bisher. BMM=Bruttomonatsmiete
Vertragsdauer vom Vermieter vom Mieter
Unbefristet oder länger als 3 Jahre 3 BMM zzgl. Ust. 3 BMM zzgl. Ust.
Befristung auf mindestens 2, jedoch nicht mehr als 3 Jahre 3 BMM zzgl. Ust. 2 BMM zzgl. Ust.
Befristung kürzer als 2 Jahre 3 BMM zzgl. Ust. 1 BMM zzgl. Ust.
Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis:
Mieter: Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer
Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 BMM zzgl. Ust.) auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden (§ 12 IMVO).
Vermittlung von Hypothekardarlehen
Mit Vermittlung einer Immobilie 2 % der Darlehenssumme
Ohne Vermittlung einer Immobilie 5 % der Darlehenssumme
Baurechte
Dauer des Baurechtes von 10 bis 30 Jahren: 3 % des Bauzinses für diese Zeit
Dauer des Baurechtes über 30 Jahre, höchstens 45 Jahre 2 % des Bauzinses für diese Zeit
Verrechenbare Leistungen nach Stundensatz
Insofern Leistungen nach Stundenaufwand vereinbart werden, wird hierfür 70 Euro / Stunden zzgl. Ust. verrechnet.
Ebenso wird eine Anfahrtspauschale, nach gesetzlichen km-Entgelt verrechnet.
§ 4 WEITERGABE VON UNTERLAGEN, DOKUMENTEN
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen von diesen nur mit unserer vorherigen Zustimmung weitergegeben werden. Bei schuldhaften Verstößen des Kunden haftet dieser auf Schadensersatz.
§ 5 HAFTUNG
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom anderen Teil (z. B. Verkäufer bzw. Vermieter) stammen. Eine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht.
Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Bei jeder leicht fahrlässigen Schadensverursachung haftet die Prassl Immobilien nur im Falle der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf, sowie begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Dies gilt weder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit noch in Fällen zwingender Haftung, insbesondere nicht im Fall der Übernahme einer Garantie.
§ 6 VERBRAUCHERHINWEISE ZUR STREITBEILEGUNG
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
§ 7 GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT
Der ausschließliche Gerichtsstand ist Bruck/Mur. Es findet österreichisches Recht Anwendung.
§ 8 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 9 NEBENKOSTENÜBERSICHT
Im Übrigen gelten als erweiterte Allgemeine Geschäftsbedingen die Nebenkostenübersichten als auch das Informationsblatt, lt. beigefügten Dateien "Nebenkostenübersicht..." als zusätzlich vereinbart.